Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Janisch Haustechnik · Sanitär · Heizung · Lüftung · Klima
Stand: August 2026
Tesar & Janisch GmbH · Ilz 150, 8262 Ilz, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 245053 y · Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz · UID-Nr.: ATU57778024
Tel.: +43 3385 291 · Fax: +43 3385 291 33 · E-Mail: office@janisch.at · Web: www.janisch.at
Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Tesar & Janisch GmbH (kurz „Tesar & Janisch“ oder „wir“) und ihren Kundinnen und Kunden (kurz „Kunde“) über die von uns angebotenen Waren und Werkleistungen, insbesondere Planung, Beratung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Überprüfung, Reparatur und Instandsetzung von Anlagen und Einrichtungen der Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik sowie verwandter Haustechnik.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Unternehmer ist, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle, auf www.janisch.at abrufbare Fassung dieser AGB.
1.3 B2B Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, insbesondere Ergänzungs- und Folgeaufträge, selbst wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.4 Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber Unternehmern schriftlichen – Zustimmung. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Zugang nicht ausdrücklich widersprechen; bloße Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung.
1.5 Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB im Einzelfall vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot zu legen.
2.2 Verbindliche Bestellungen bzw. Auftragsanbote können schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch unsere – auch per E-Mail mögliche – Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung bzw. Absendung der bestellten Ware zustande. Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich.
2.3 B2B Zusagen, Zusicherungen, Garantien sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden gegenüber Unternehmern erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.4 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr für ihre Richtigkeit erstellt und sind entgeltlich. Wird die Gesamtheit der im Kostenvoranschlag erfassten Leistungen beauftragt, wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag bei Rechnungslegung gutgeschrieben.
Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich und individuell auf dessen Entgeltlichkeit sowie darauf hingewiesen, dass für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags keine Gewähr übernommen wird.
2.5 Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen.
3. Preise und Preisanpassung
3.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2 Verpackungs-, Transport-, Verladungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie Zölle und Abgaben sind nicht im Preis enthalten. B2B Sie gehen zu Lasten des Unternehmers. B2C Verbrauchern werden solche Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wurde; sie werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen.
3.3 Für vom Kunden zusätzlich angeordnete oder geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, gebührt – mangels abweichender Vereinbarung – ein angemessenes Entgelt.
3.4 Wir sind berechtigt und auf Wunsch des Kunden verpflichtet, das vereinbarte Entgelt anzupassen, wenn sich seit Vertragsabschluss preisbildende Kostenfaktoren um zumindest 3 % verändern, insbesondere (a) Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung oder (b) andere zur Leistungserbringung notwendige Kosten (z. B. Material-, Energie-, Transport-, Fremdleistungs- oder Finanzierungskosten). Die Anpassung erfolgt im Ausmaß der tatsächlichen Kostenänderung zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. Als Orientierung dienen der Tariflohn-, Baukosten- und Großhandelspreisindex; Ausgangsbasis ist der bei Vertragsabschluss zuletzt veröffentlichte Indexwert.
3.5 B2B Bei Dauerschuldverhältnissen wird das Entgelt wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex (VPI, jeweils aktuelle Basis); Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses.
3.6 B2C Gegenüber Verbrauchern ist eine Preisänderung nach Punkt 3.4/3.5 für Leistungen, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, nur bei ausdrücklicher individueller Aushandlung wirksam.
3.7 B2B Werden Geräte oder Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, einen Zuschlag von 15 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. Materialien zu verrechnen. Beigestellte Geräte und Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung; ihre Qualität und Betriebsbereitschaft liegen in der Verantwortung des Kunden.
3.8 Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf bereits erteilte Bestellungen angerechnet werden. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial veranlasst der Kunde; übernehmen wir diese gesondert, ist sie angemessen zu vergüten.
3.9 Ausmaßermittlung: Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß von Korrosionsschutz und Anstrich entspricht dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre; das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4. Zahlung
4.1 Ein Drittel des Entgelts wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Fertigstellung der Leistung fällig. Werkleistungen werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts in Teilrechnungen und nach Fertigstellung in einer Schlussrechnung fakturiert; Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware erst nach vollständiger Bezahlung.
4.2 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – gegenüber Unternehmern schriftlichen – Vereinbarung. Vom Kunden auf Überweisungsbelegen vorgenommene Zahlungswidmungen sind für uns nicht verbindlich.
4.3 Bei verschuldetem Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen: B2B 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB); B2C 4 % p. a.
4.4 B2C Die Geltendmachung eines über die Verzugszinsen hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; gegenüber Verbrauchern jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich bei verschuldetem Zahlungsverzug zum Ersatz notwendiger und zweckentsprechender Mahn- und Inkassospesen, soweit sie in angemessenem Verhältnis zur Forderung stehen, insbesondere Mahnspesen von € 20,00 je Mahnung.
4.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen schon bei einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.7 Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. B2C Verbrauchern steht die Aufrechnung darüber hinaus zu, soweit die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit steht oder wir zahlungsunfähig sind.
4.8 B2B Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände über eine mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, sind wir berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sofort abzurechnen, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen und die weitere Leistungserbringung davon abhängig zu machen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, die im Vertrag oder in den vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder die der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis kennen musste.
5.2 Der Kunde stellt vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Vorrichtungen, über Gefahren- und Störungsquellen und allenfalls erforderliche statische Angaben zur Verfügung. Welche Angaben wir benötigen, teilen wir dem Kunden mit; auftragsbezogene Details können bei uns angefragt werden.
5.3 Der Kunde veranlasst auf seine Kosten erforderliche Bewilligungen, Meldungen und Genehmigungen Dritter und von Behörden. Die für die Leistungsausführung einschließlich Probebetrieb erforderliche Energie und Wasser stellt der Kunde kostenlos bei.
5.4 Der Kunde stellt für die Dauer der Arbeiten kostenlos geeignete, trockene und versperrbare Räume zur Aufbewahrung von Materialien und Werkzeugen sowie direkten Zugang zu Sanitärräumen (oder ein Baustellen-WC auf seine Kosten) bereit.
5.5 Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist unsere Leistung – ausschließlich im Hinblick auf die dadurch eingeschränkte Leistungsfähigkeit – nicht mangelhaft; daraus resultierende Mehrkosten und Verzögerungen trägt der Kunde.
5.6 B2B Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
Warnpflicht: Erkennen wir, dass beigestellte Stoffe, Infrastruktur oder Anweisungen des Kunden für die Herstellung des Gewerks untauglich sind, weisen wir den Kunden – auch den fachkundigen – im Einzelfall darauf hin.
6. Leistungsausführung und Leistungsänderungen
6.1 Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche berücksichtigen wir, soweit sie technisch erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen; sie werden gesondert verrechnet.
6.2 Zumutbare, sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. B2C Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur bei Aushandlung im Einzelfall.
6.3 Kommt es nach Auftragserteilung zu einer Änderung oder Ergänzung des Auftrags, verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. Wünscht der Kunde eine beschleunigte Ausführung, erhöht sich das Entgelt angemessen um den Mehraufwand (z. B. Überstundenzuschläge, beschleunigte Materialbeschaffung).
6.4 Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen (z. B. nach Anlagengröße oder Baufortschritt) sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.5 Wir sind berechtigt, beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Subunternehmer ausführen zu lassen.
7. Leistungsfristen und Termine
7.1 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Maßnahmen, nicht vorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Lieferverzögerungen oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs um die Dauer des Ereignisses. Das Rücktrittsrecht des Kunden bei unzumutbar langer Verzögerung bleibt unberührt.
7.2 Werden Beginn oder Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände (insbesondere Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Punkt 5.) verzögert, verlängern sich Fristen und verschieben sich Termine entsprechend.
7.3 B2B Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn ihre Einhaltung von uns schriftlich zugesagt wurde.
7.4 Bei Verzug unsererseits steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Nachfrist ist schriftlich (gegenüber Unternehmern mittels eingeschriebenen Briefs) und unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu setzen.
7.5 Bei ungerechtfertigtem Rücktritt des Kunden gebührt uns dennoch das vereinbarte Entgelt (§ 1168 ABGB). B2B Eine Anrechnung von Ersparnissen oder anderweitigem Erwerb findet nicht statt.
8. Lieferung, Montage und Gefahrtragung
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse.
8.2 B2C Für den Gefahrübergang bei Versendung an Verbraucher gilt § 7b KSchG.
8.3 B2B Auf den Unternehmer geht die Gefahr über, sobald wir die Ware bzw. das Werk zur Abholung bereithalten, selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben. Der Unternehmer versichert sich gegen dieses Risiko; eine Transportversicherung schließen wir nur auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Kunden ab. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
8.4 Verweigert der Kunde die Annahme, sind wir von weiteren Liefer- und Leistungsverpflichtungen entbunden, berechtigt, ausstehende Leistungen zurückzubehalten, und – nach angemessener Nachfrist – zum Rücktritt berechtigt.
9. Beschränkung des Leistungsumfangs; behelfsmäßige Instandsetzung
9.1 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler sowie (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Für solche Schäden haften wir nur, wenn wir sie schuldhaft verursacht haben.
9.2 Behelfsmäßige Instandsetzungen weisen nur eine sehr beschränkte, den Umständen entsprechende Haltbarkeit auf. Der Kunde hat umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
10. Annahmeverzug
10.1 Gerät der Kunde länger als zwei Wochen in Annahmeverzug und sorgt er trotz angemessener Nachfrist nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir sie im Fall der Fortsetzung in angemessener Frist nachbeschaffen.
10.2 Bei Bestehen auf Vertragserfüllung sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern; hierfür steht uns eine Lagergebühr von 0,5 % des Rechnungsbetrags je begonnenem Monat zu. Die Zahlungs- und Abnahmepflicht des Kunden bleibt unberührt.
10.3 Bei berechtigtem Rücktritt dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Auftragswerts zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens verlangen. B2B Die Zahlungspflicht ist verschuldensunabhängig.
Die Geltendmachung eines höheren als des pauschalierten Schadens ist gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird.
11. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
11.1 Die gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. B2B Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
11.2 B2B Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn sie uns rechtzeitig vorher unter Angabe von Namen und Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten; der Kunde merkt die Abtretung in seinen Büchern an und verständigt seine Schuldner. Diese Sicherungszession wird erst mit Verständigung des Drittschuldners oder Eintragung in die Bücher des Kunden wirksam.
11.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. B2C Gegenüber Verbrauchern nur, wenn eine rückständige Leistung seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge und Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
11.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Vor Eigentumsübergang sind Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware unzulässig; der Kunde verständigt uns unverzüglich von Pfändung oder Insolvenz.
12. Geistiges Eigentum
12.1 Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
12.2 Ihre Verwendung außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung – insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder auch nur auszugsweises Kopieren – bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens.
13. Gewährleistung
13.1 B2B Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen ein Jahr ab Übergabe.
13.2 Übergabezeitpunkt ist mangels abweichender Vereinbarung (z. B. förmlicher Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Bleibt der Kunde einem vereinbarten gemeinsamen Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
13.3 Zur Mängelbehebung ist uns die Anlage bzw. sind uns die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung zugänglich zu machen; uns sind angemessene Verbesserungsversuche einzuräumen. Die Behebung eines behaupteten Mangels ist kein Anerkenntnis. Ein Wandlungsbegehren können wir bei unwesentlichen oder behebbaren Mängeln durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden.
13.4 B2B Der Unternehmer hat Mängel, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang feststellt oder feststellen müsste, unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen; versteckte Mängel binnen dieser Frist ab Entdeckung. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Der Unternehmer hat zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorlag, und trägt die Kosten des Rücktransports mangelhafter Sachen.
13.5 Sind Mängelbehauptungen unberechtigt, ersetzt der Kunde uns die Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit ein Mangel kausal darauf beruht, dass kundenseitige Anlagen (z. B. Zuleitungen, Verkabelungen) nicht einwandfrei, betriebsbereit oder mit den gelieferten Gegenständen kompatibel sind.
14. Haftung
14.1 Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten (insbesondere Unmöglichkeit, Verzug) haften wir bei bloßen Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Personenschäden, bleiben unberührt.
14.2 B2B Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach mit dem Höchstbetrag einer allenfalls von uns abgeschlossenen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
14.3 Diese Beschränkung gilt auch für Schäden an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
Gegenüber Verbrauchern gilt eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung für Schäden an einer zur Bearbeitung übernommenen Sache nur, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird.
14.4 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage/Wartung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte sowie natürliche Abnutzung, soweit dies kausal für den Schaden war. Eine Haftung für unterlassene Wartung besteht nur, soweit wir die Wartung vertraglich übernommen haben.
15. Rücktrittsrecht für Verbraucher (Fern- und Auswärtsgeschäfte)
15.1 B2C Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume (FAGG), kann er binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Verbraucher (oder ein von ihm benannter Dritter, nicht der Beförderer) die Ware in Besitz nimmt; bei Dienst- und Werkleistungen ab Vertragsabschluss.
15.2 Zur Ausübung genügt eine eindeutige, formlose Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) an: Tesar & Janisch GmbH, Ilz 150, 8262 Ilz, office@janisch.at. Das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anhang) kann verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
15.3 Bei Rücktritt erstatten wir geleistete Zahlungen einschließlich der Lieferkosten binnen 14 Tagen. Wir können die Rückzahlung zurückhalten, bis die Ware unbeschädigt und wieder verkaufsfähig zurückgelangt ist oder der Nachweis der Rücksendung vorliegt. Der Verbraucher sendet die Ware binnen 14 Tagen zurück und trägt die unmittelbaren Rücksendekosten.
15.4 Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG), sowie in den weiteren Fällen des § 18 FAGG. B2B Unternehmern steht kein Rücktrittsrecht zu.
16. Datenschutz
16.1 Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Vertragserfüllung; Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung (www.janisch.at). Auf Grundlage berechtigter Interessen können Daten für Werbezwecke verarbeitet werden (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO); dem kann der Kunde jederzeit widersprechen (Art 21 DSGVO).
16.2 Der Kunde teilt Änderungen von Name, Firma, Anschrift, Rechtsform oder anderer relevanter Daten umgehend mit, solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Unterbleibt die Mitteilung, gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet werden.
17. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Tesar & Janisch (Ilz). Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
17.2 B2B Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlich das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. B2C Für Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort im Inland gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG).
17.3 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at) eingerichtet; die Teilnahme ist freiwillig. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und dazu nicht bereit.
18. Höhere Gewalt und Schlussbestimmungen
18.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Pandemien, Energie- oder Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen) befreien uns für ihre Dauer von der termingerechten Leistungspflicht; sie wurden in die Geschäftsgrundlage einbezogen.
18.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. B2B Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18.3 Personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Anhang: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie als Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Tesar & Janisch GmbH, Ilz 150, 8262 Ilz · E-Mail: office@janisch.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.